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Elternarbeit
Elternarbeit ist immer eine willkommene Ergänzung.
So können sich Eltern durch tatkräftige Unterstützung oder durch innovative Ideen in den Kindergarten einbringen. Das beinhaltet ebenso das Bereitstellen von Holzresten (Werken), wie das Reparieren von Spielsachen oder das Durchführen von Experimenten, um nur einige Beispiele zu nennen.

Kindergarten-Elternbeirat

Der Elternbeirat wird einmal jährlich von den Kindergarteneltern gewählt. Er setzt aus 8 Mitgliedern zusammen, die wiederum aus ihrer Mitte den 1. Vorsitzenden und seinen Stellvertreter wählen. Ebenfalls werden Aufgaben wie Kassenwart, Protokollführer, Medien- und Öffentlichkeitsbeauftragte vergeben.
Der Kindergartenbeirat ist ein wichtiges Bindeglied zwischen den Kindergarteneltern, dem Träger und dem Kindergartenteam. Gemäß Artikel 14 des Bayerischen Kinderbildungs- und betreuungsgesetzes (BayKiBiG) wird der Kindergartenbeirat vom Träger und der Kindergarten-Leitung informiert und gehört, bevor wichtige Entscheidungen getroffen werden.

Wann trifft sich der Kindergartenbeirat und was sind seine Aufgaben?

Es finden in der Regel 4-5-jährlich öffentliche Sitzungen statt, deren Protokoll sowie die Liste der Elternbeiratsmitglieder im Eingangsbereich aushängen. Der Elternbeirat hat allgemeine beratende Aufgaben wie: Änderung der Zweckbestimmung, räumliche und sachliche Ausstattung, Gesundheitserziehung, personelle Besetzung, Öffnungszeiten, Haushaltsplan und Gestaltung von Infoveranstaltungen. Es werden aber auch gemeinsame Aktionen wie z.B. Kranzlmarkt, Waldweihnacht, Grillfest oder Ausflüge um nur einige zu nennen vom Elternbeirat geplant und durchgeführt. Wichtige Informationen darüber (z.B. Termine) werden über Elternbriefe und Aushänge weitergeleitet.
Auch fällt dem Kindergartenbeirat eine wichtige Funktion bei der Erweiterung oder dem Neubau eines Kindergartens zu.